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Tschechien OnlineTschechien Online | Rubrik: Auto-Moto, Transport | 6.7.2016

Prag - Die Tschechische Republik ist ein wunderschönes Land mit Tausenden von beeindruckenden und atemberaubenden Orten. Sie ist ein perfektes Reiseziel für die Ferien. Alte und rustikale Gebäude, Schlösser und großartige Landschaften mit Bergen und Wäldern… Die Tschechische Republik ist ein perfektes Land für einen Besuch mit dem Auto. Für alle, die einen Ferienausflug mit dem Auto in die Tschechische Republik planen, hier ein nützlicher Leitfaden über die wichtigsten Verkehrsregeln in diesem Land.

Wichtige Papiere

Wer durch die Tschechische Republik fährt, sollte die folgenden Dokumente unbedingt bei sich haben:

  • Kompletter, gültiger Führerschein
  • Versicherungsnachweis  (Drittpersonen oder höher)
  • Identitätsnachweis (Reisepass)
  • Eigentumsnachweis (V5C Zertifikat)

Obligatorische Ausstattung

Wer in Tschechien mit dem Pkw unterwegs ist, sollte beachten, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, folgende Gegenstände mit sich zu führen. Teure Bußgelder können verhängt werden, wenn bestimmte Gegenstände nicht mitgeführt werden:

  • Scheinwerferreflektoren (abhängig vom Wagentyp müssen entweder reflektierende Aufkleber oder manuell eingestellte Reflektoren verwendet werden)
  • Warnweste für den Fahrer. Dennoch wird generell empfohlen, eine Warnweste für jeden Beifahrer mit sich zu führen.
  • Ein Erste-Hilfe-Koffer ist für alle Kraftfahrzeuge obligatorisch.
  • Warndreieck (alle Kraftfahrzeuge, die in der Tschechischen Republik unterwegs sind, müssen unabhängig des Registrierungslandes ein Warndreieck mit sich führen)
  • Motorradfahrer (Sicherheitshelme sind verpflichtend für Fahrer und Beifahrer von Mopeds und Motorrädern)

Straßenregeln

  • Rechts fahren, links überholen.
  • Überholvorschriften entsprechen dem internationalen Gebrauch, andere Verkehrsteilnehmer müssen vorgewarnt werden und es muss große Vorsicht bewahrt werden.
  • Auf freien Kreuzungen, die nicht mit einem Vorfahrtsstraßenschild ausgezeichnet sind, muss die Vorfahrt den von rechts kommenden Fahrzeugen gewährleistet werden.
  • Fahrer können die Kreuzung nur befahren, wenn die Ausfahrt der Kreuzung frei ist.
  • Fahrer von Privatwagen müssen die Geschwindigkeit verlangsamen und, falls nötig, anhalten, damit Busse am Ende der Busspur in den Normalverkehr wechseln können.
  • Akustische Warngeräte (Hupen) dürfen nur eingesetzt werden, um andere Verkehrsteilnehmer in Gefahrensituationen zu warnen oder ihnen einen Überholversuch anzukündigen. Warnungen können auch mit den Warnblinklichtern angezeigt werden.
  • Der Einsatz der Hupe ist im Zentrum Prags vom 15. März bis zum 15. Oktober zwischen 21 Uhr und 5 Uhr und vom 15. Oktober bis zum 15. März zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht gestattet. 

Sicherheitsgurte

  • Der Fahrer sowie die Beifahrer vorne und hinten müssen Sicherheitsgurte anlagen, wenn vorhanden.

Auf Reisen mit Kindern

Kinder, die kleiner als 150 cm sind und in der Tschechischen Republik oder im Ausland registrierten Fahrzeugen fahren, müssen Kinderrückhalteeinrichtungen nutzen – sowie vorne als auch hinten im Auto. Kinderrückhalteeinrichtungen müssen dem ECE Standard 44/03 oder 44/04 entsprechen. Wird das Kind auf dem Vordersitz transportiert, muss der Airbag deaktiviert sein.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Innerhalb geschlossener Ortschaften

50 km/h (80 km/h auf Schnellstraßen). Die Straßenschilder geben möglicherweise eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung vor.

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Motorräder

Auf Autobahnen                     130 km/h

Auf anderen Straßen                 90 km/h

Privatwagen

 Auf Autobahnen                   130 km/h

 Auf anderen Straßen            90 km/h

Autos mit Wohnwagen oder Anhänger         80 km/h

Parkvorschriften

  • Fahrzeuge können lediglich auf der rechten Straßenseite geparkt werden, parallel zum Bordstein. In Einbahnstraßen ist das Parken auf der linken Seite ebenfalls gestattet.
  • Anhalten und Parken ist an allen Orten verboten, an denen geringe Sichtbarkeit herrscht oder wo das Fahrzeug ein Hindernis darstellen könnte. Insbesondere auf einer Brücke, bis zu 5 m von einer Kreuzung entfernt, einem Fußgängerüberweg,  einer Bus- oder U-Bahn-Haltestelle.
  • Durchgezogene gelbe Linien entlang der Fahrbahn weisen auf Parkverbote hin; gestrichelte gelbe Linien auf Restriktionen.
  • Ein unbeaufsichtigtes Fahrzeug, das nicht vom Straßenlicht beleuchtet wird, sollte ein Parklicht aufweisen. Dieses muss von vorne und hinten sichtbar sein. Das Licht muss sich in bis zu 40 cm Reichweite  vom Auto befinden.

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Es ist verboten Alkohol vor dem Fahren zu konsumieren. Ein Alkoholanteil im Blut ist nicht gestattet. Diese Regel gilt auch für Reiter mit Pferd und Fahrradfahrer.

Der Fahrer muss eventuell einen Alkoholtest durchführen und je nach Testergebnis eine Blutprobe abliefern. Die Polizei kann Fahrer auch auf Drogen testen. Hier wird beginnend ein Speicheltest (Drugwipe) durchgeführt

Bildnachweis:
Tirendo.de

Seitenblick

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