Definitve Entscheidung fällt nach sechsmonatiger Einspruchsfrist
Brüssel/Prag - Die EU hat am Mittwoch einen Antrag auf Schutz der Bezeichnung "Tschechisches Bier" als regionale Schutzbezeichnung in ihrem Amtsanzeiger veröffentlicht.
Der Eintrag im Amtsanzeiger der EU bedeutet dabei, dass die Bezeichnung sämtliche Voraussetzungen für ihren Schutz erfüllt, meldet die Nachrichtenagentur ÈTK (Prag).
Sofern gegen den Antrag nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten Einwände erhoben werden, kann die Bezeichnung offiziell in das EU-Register eingetragen werden.
„Wenn die Europoäische Kommission den Antrag defintiv billigt, haben die heimischen Brauereien das Recht, die regionale Schutzbezeichnung "Tschechisches Bier" auf ihren Produkten zu verwenden - sofern sie die dafür genau definierten Bedingungen erfüllen", erläutert der erste Stellvertreter des tschechischen Landwirtschaftsministers Ivo Hlaváè. Nicht jedes tschechische Bier hätte also automatisch Anrecht auf Verwenung der Schutzbezeichnung.
Nach Auffassung der Antragsteller hat hochwertiges tschechisches Bier spezifische Eigenschaften, die es dank der traditionellen tschechischen Brauverfahren sowie der verwendeten Rohstoffe erhält. Tschechien wäre das erste EU-Land, das einen "nationalen" Schutz der Ursprungsbezeichnung für sein Bier durchgesetzt hat.
Tschechien Online, 22.1.2008. Foto: ÈTK