Entscheidung des Magistrats wegen Verfahrensfehlern aufgehoben
Prag - Prag darf den Neonazi-Aufmarsch am 10. November im ehemaligen jüdischen Viertel der Altstadt nicht verbieten. Das entschied ein städtisches Gericht in der tschechischen Hauptstadt am Dienstag und hob damit eine Entscheidung des Magistrats von Anfang Oktober auf.
"Die Entscheidung der Stadt wurde aufgrund ernster Verfahrensfehler aufgehoben", sagte ein Sprecher des Gerichts der Tageszeitung Právo (Prag).
Eine nähere Begründung wurde zunächst nicht bekannt.
Geplant und angemeldet wurde die Veranstaltung am Jahrestag der so genannten Reichskristallnacht von einer nationalistischen tschechischen Jugendorganisation namens Mladi narodní demokraté ("Junge Nationaldemokraten"). Offiziell soll damit gegen den Krieg im Irak protestiert werden. Auf ihrer Webseite bezieht sich die Gruppierung jedoch offen auf die Pogromnacht zum 10. November 1938.
Gegen den Aufmarsch protestieren nicht nur Vertreter der jüdischen Gemeinde. Prags OB Pavel Bém hat angekündigt, sich "mit allen Möglichkeiten" für ein Verbot des Umzugs einzusetzen.
Tschechien Online, 24.10.2007. Foto: ÈTK