Gerichtsverfahren in Katar war Bedingung für Auslieferung des wegen Sex mit minderjährigen Mädchen Verurteilten
Prag/Doha - Der Generalprokurator des arabischen Emirates Katar hat entschieden, dass Prinz Hamid bin Abdal Sani in Katar nicht vor Gericht gestellt wird. Das Strafverfahren in dem Land wurde eingestellt. Darüber informierte heute der Radiosender Èesko.
In Tschechien war das Mitglied der Königsfamilie des Emirates wegen Sex mit minderjahrigen Mädchen im Jahr 2005 zu einer mehrjährigen Freiheitstrafe verurteilt worden.
Das Urteil war jedoch noch nicht rechtskäftig, und noch während des Berufungsverfahrens wurde Sani an sein Heimatland ausgeliefert. Für die höchst umstrittene Auslieferung hatte sich der damalige Justizminister Pavel Nìmec (US-DEU) stark gemacht und diese zu verantworten.
Nach den Informationen von Radio Èesko hat das tschechische Justizministerium die Informationen über die Einstellung des Verfahrens bereits am 30. März erhalten, die Entscheidung sei jedoch bereits im Januar gefallen. "Das Justizministerium wartet die Aushändigung der Entscheidung von der Seite Katars ab. Momentan kennen wir noch nicht die Gründe für die Entscheidung", gab sich der Sprecher des Justizministeriums, Jakub Stadler, gegenüber der in Prag erscheinenden Tageszeitung Právo zurückhaltend.
Ob tschechische Organe überhaupt noch eine Möglichkeit haben, in den Fall einzugreifen, wollte er nicht kommentieren. Ein Prozess in Katar war damals die Bedingung für die Auslieferung des Prinzen an sein Heimatland.
Um die Auslieferung tobte mehrere Monate lang ein heftiger Polit- und Justizstreit
Hamid bin Abdal Sani war im Mai 2005 vom Stadtgericht in Prag 2 wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs von 16 minderjährigen Mädchen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Justizminister Nìmec hatte damals trotz des Protests des Gerichts noch während des laufenden Verfahrens entschieden, Sani nach Katar auszuliefern. Das Bezirks- und später auch das Stadtgericht konstatierten jedoch, dass die Entscheidung des Ministeriums ungesetzlich sei.
Der Oberste Gerichtshof entschied nach Monate langem Streit im August 2005 schießlich, dass das Ministerium das Recht zur Auslieferung habe. Sani wurde anschließend aus der Haft entlassen und flog nach Katar aus, wo er zunächst acht Tage inhaftiert, dann jedoch auf freien Fuß gesetzt wurde.
In Katar drohte Sani im Falle einer Verurteilung theoretisch eine lebenslange Haftstrafe. Allerdings war von Anfang spekuliert worden, das Mitglied der Königsfamilie würde sich in Katar bequem der Strafverfolgung entziehen. "Wir werden darüber wachen, dass das nicht passiert", versprach damals der Sprecher des Prager Justizministeriums, Petr Dimun.
Über die Auslieferung des Prinzen war es damals zu einem Streit und Zerwürfnis zwischen der damaligen Obersten Staatsanwältin Marie Bene¹ová und Justizminister Nìmec gekommen, der in der Abberufung Bene¹ovás von ihrer Funktion mündete. Bene¹ová war für eine Strafverfolgung des Prinzen in Tschechien eingetreten und hatte das Vorgehen von Nìmec "gesetzeswidrig" kritisiert.
"Es war zu erwarten, dass es so endet. Es hat doch niemand erwartet, dass er dort vor Gericht gestellt wird", sagte Bene¹ová kommentierte Bene¹ová heute die Einstellung des Verfahrens. Eine Stellungnahme des damaligen Justizministers Nìmec zu dem Fall lag zunächst nicht vor.
Bildhinweis: Das Foto zeigt den Prinzen (mit Akten sein Gesicht verbergend) während des Gerichtsverfahrens in Prag im Jahr 2005. Tschechien Online, 10.4.2008. Foto: ÈTK