Gesetzentwurf zielt auf Korrektur der großen Steuerreform in Tschechien
Prag - Das tschechische Finanzministerium von Finanzminister Miroslav Kalousek (KDU-ÈSL) arbeitet weiter an Korrekturen der zu Beginn des Jahres umgesetzten Steuerreformen.
Im Vordergrund der erneuten Korrektur steht dabei die Beibehaltung des Steuersatzes für natürliche Personen und die Senkung von Sozialabgaben für Arbeitnehmer, meldet die Nachrichtenagentur ÈTK (Prag).
So soll nach dem aktuellen Gesetzentwurf des Ministeriums zur Änderung bestimmter Vorschriften der Einkommenssteuer der Steuersatz für natürliche Personen bei 15 Prozent bleiben und nicht wie ursprünglich vorgesehen, auf 12,5 Prozent gesenkt werden.
Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um 0,6 Prozent sowie eine Beitragssenkung zur Arbeitslosenversicherung von 0,4 Prozent für die Beschäftigten in Tschechien vor.
Auch die derzeit geltende Steuerbefreiung für den Bau von neuen Häusern und Wohnungen soll es ab 2010 nach dem Gesetzesentwurf des Finanzministeriums nicht mehr geben.
Des Weiteren sieht der Entwurf die Anhebung des Steuerfreibetrags für Arbeitnehmer und deren Ehegatten von 15.569 Kronen auf 24.840 Kronen vor.
Die Regierungskoalition in Prag wird voraussichtlich in den kommenden Sitzungen über den Gesetzentwurf des Finanzministeriums sowie über die Änderung der Einkommens-, Grund- und Erbschaftssteuer beraten. Die geplanten Änderungen werden, sollten sie auch das Abgeordnetenhaus passieren, Anfang 2009 in Kraft treten.
Tschechien Online, 20.4.2008. Foto: ÈTK