Bahn soll wegen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen 270 Millionen Kronen zahlen
Brünn/Prag - Tschechiens Eisenbahngesellschaft Èeské dráhy (ÈD) muss möglicherweise wegen unlauterer Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung auf dem Gebiet des Güterverkehrs ein Bußgeld in Höhe von 270 Millionen Kronen zahlen.
Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des tschechischen Kartellamts ÚOHS (Foto) hervor. Es prüfte eine Beschwerde der slowakischen Spedition ©ped-Trans Levice gegen die tschechische Konkurrenz und rügte eine Reihe von Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, die sich die ÈD zwischen 2003 bis 2007 zu Schulden habe kommen lassen.
Wie die Nachrichtenagentur ÈTK (Prag) meldet, lehnte die Bahn die Entscheidung der Kartellbehörde ab und widersprach der Darstellung, das Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung rechtswidrig ausgenutzt. Die Bahn hat nun die Möglichkeit gegen diese Entscheidung innerhalb von 15 Tagen Widerspruch einzulegen, da diese noch nicht rechtskräftig ist.
Die Kartellbehörde warf der Bahn vor, dass sie bestimmten Kunden Vorteile verschaffte, ihnen andere Kosten in Rechnung stellte und sie so zu einer langen Zusammenarbeit mit der Bahn verpflichtete. Gegen diese Praxis hatte sich das slowakische Transportunternehmen mit seiner Beschwerde gewandt.
Bei der Entscheidungsfindung der Kartellbehörde wurden neben tschechischem Recht auch europäische Bestimmungen berücksichtigt.
Seit Dezember 2007 ist der Güterverkehr der tschechischen Bahn in ein eigenständiges Unternehmen mit Namen ÈD-Cargo ausgegliedert. Das Bußgeld wurde allerdings über die Muttergesellschaft ÈD verhängt. (bl)
Tschechien Online, 17.7.2008. Foto: ÈTK