Oberstes Verwaltungsgericht folgt Antrag der Regierung in Prag
Prag - Das Oberste Verwaltungsgericht in Brünn hat am Mittwochvormittag die rechtsextreme Dìlnická strana ("Arbeiterpartei", DS) verboten und ihre Auflösung angeordnet. Das berichtete der tschechische Rundfunk ÈRO 1-Radio¾urnál (Prag).
Die Richter folgten einem Antrag der Regierung in Prag, die sich seit mehr als zwei Jahren um ein Verbot der DS bemühte.
Nach Überzeugung des Gerichts stellt die DS eine Gefahr für die Demokratie dar. Die Partei sei rassistisch, xenophob und homophob. Zudem bestünden zwischen der DS und rechtsextremen, gewalttätigen Gruppierungen wie Národní odpor ("Nationaler Widerstand") enge Kontakte.
Zur Urteilsbegründung hieß es: "Man muss klar die Werte benennen, für die diese Partei einsteht und eindeutig feststellen, dass eine Ideologie, die an die totalitäre Konstruktion des Nationalsozialismus anknüpft, das Böse darstellt. Das bestehende Rechtssystem der Tschechischen Republik ist mit einer solchen Ideologie unvereinbar."
Das Verfahren am Brünner OVG hatte Anfang des Jahres begonnen und war nach vier Tagen Verhandlung im Januar vertagt worden.
Einen ersten Verbotsantrag des tschechischen Innenministeriums hatte das Oberste Verwaltungsgericht Anfang März vergangenen Jahres abgelehnt und dies mit einem "Mangel an überzeugenden Beweisen" begründet. (gp)
Tschechien Online, 17.2.2010. Foto: Tschechischer Rundfunk