Prag. Wer ist für Pensionen zuständig, wenn sich ein Staat - wie im Falle der Tschechoslowakei - teilt? Eine Frage, die derzeit die Gerichte Tschechiens und der EU auf Trab hält. Nach dem jüngsten Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts soll der tschechische Staat auch weiterhin für strittige Fälle zur Kasse gebeten werden. Konkret geht es um jene Tschechen, die vor der Teilung 1993 in der Slowakei gearbeitet haben. Während ihnen die tschechische Versicherung nur den niedrigeren slowakische Pensionsanspruch zugesteht, schoss bis zuletzt der tschechische Staat selbst die Differenzsumme (durchschnittlich 60 € pro Monat) zu.
Wirtschaftsblatt, 17.02.2012