Prag - Nationaldenkmäler können restitutiert werden. Dies hat heute das Verfassungsgericht ermöglicht, indem es einen Teil des Grundstückgesetzes für unwirksam erklärt hat.
Die Burg Kokoøín kann deshalb der Besitzer der Parzelle zurückerhalten. Um eine Korrektur des Gesetzes und die Rückgabe der Burg hatte das Gericht in Mìlnik angesucht, das über das Eigentumsrecht am Wald entscheidet, in dem die Burg steht. Das Urteil ist ein Präzedensfall auch für weitere anhängige Verfahren.
"Das Verfassungsgericht hat die Bestimmungen des Gesetzes für unwirksam erklärt, die nach seiner Meinung im Widerspruch mit der Verfassungsordnung der Tschechischen Republik sind", erklärte der Sprecher des Gerichts, Michal Spáèil.
Der Senat erklärte folgende Passage für unwirksam: "Immobilien, die zum Nationaldenkmal erklärt wurden, können nicht herausgegeben werden, bis zur Annahme von Gesetzen, das die Verwaltung und den Schutz von Nationaldenkmälern regeln."
Derartige Gesetze wurden aber bis heute nicht verabschiedet und das Problem sei, dass nicht sicher sei, ob die Legislative derartige Gesetze überhaupt jemals verabschiede. Damit entstünde aber den Eigentümern von Grundstücken, auf denen Nationaldenkmäler stehen, eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung, so der Sprecher des Gerichts.
Quelle: MfDnes, 8.6.2005