Präsident Klaus legt Beschwerde beim Obersten Verwaltungsgericht ein
Prag - Präsident Václav Klaus (Foto) hat gestern gerichtliche Schritte gegen ein Urteil des Prager Stadtgerichts eingelegt, das ihm die Ernennung eines von ihm zurückgewiesenen Richteranwärters binnen sechs Monaten auferlegt hatte. Andernfalls müsse Klaus die Ablehnung juristisch stichhaltig begründen.
Klaus machte von seinem Recht Gebrauch, das Oberste Verwaltungsgericht anzurufen und eine Aufhebung des Urteils zu fordern, berichten tschechische Medien.
„Ich halte das Urteil des Prager Stadtgerichts für nicht korrekt“, begründete Klaus seinen Schritt. Die Justiz habe nicht das Recht, selbst über neue Richter zu entscheiden.
Klaus hatte vor gut zwei Jahren die Ernennung von 32 Justizanwärtern mit der Begründung abgelehnt, diese seien mit unter 30 Jahren zu jung. Für diese Entscheidung hatte es damals von verschiedenen Seiten Kritik gehagelt. Einer der zurückgewiesenen Justizanwärter, Petr Langer, hatte sich vor Gericht gegen seine Nichternennung gewehrt und Klaus eine juristische Niederlage zugefügt.
Tschechien Online, 24.7.2007. Foto: Klaus.cz