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Tschechien OnlineTschechien Online | Rubrik: Reise, Auto-Moto, Transport | 4.2.2018
Das sollten Sie vor der Einreise mit Ihrem eigenen Fahrzeug wissen

Prag - In Tschechien gelten einige Bestimmungen, die für den deutschen Autofahrer nicht selbstverständlich sind. Hier finden Sie nützliche Hinweise zu den wichtigsten Regelungen, über die Sie vor einer Reise nach Tschechien oder im Falle eines Unfalls Bescheid wissen sollten.

Autobahnmaut

Auf den meisten tschechischen Autobahnen wird eine Maut erhoben. Diese bezahlen Sie durch eine Vignette, die für alle Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen Pflicht ist. Je nach Länge Ihres Urlaubes ist entweder die 10-Tages-Vignette oder die Monats-Vignette sinnvoll. Erstere kostet 310 CZK (ca. 14 Euro), letztere etwa 440 CZK (ca. 17 Euro). Beide können Sie vorab online beim ADAC, in den ADAC-Geschäftsstellen in Sachsen, auf einigen grenznahen Tankstellen oder an den Grenzübergängen kaufen. Die Vignette muss an der Beifahrerseite auf die innere untere Windschutzscheibe geklebt werden. Achtung: Bei Nichtbeachtung des Vignettengebots drohen Geldstrafen bis zu 5.000 CZK (ca. 200 Euro)!

Was tun bei einem Unfall?

Zunächst wichtig: Informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Kfz-Versicherung auch in Tschechien gilt. Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz für die Dauer der gesamten Reise gewährleistet wird und auch Leistungen wie die Pannenhilfe im Ausland oder einen Rücktransport beinhaltet. Bei Direktversicherern wie CosmosDirekt sind die Kosten für solche Service-Leistungen meist inbegriffen. Im Falle eines Unfalles mit Personen- oder Sachschäden im finanziellen Umfang von über 100.000 CZK (ca. 4.000 Euro) müssen Sie umgehend die Polizei rufen. Gleiches gilt, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann oder wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind. Zögern Sie im Zweifelsfall also nicht, die 158 (Notrufnummer der tschechischen Polizei) zu wählen. Der Europäische Unfallbericht hilft Ihnen und den anderen Unfallbeteiligten dabei, einen Unfallbericht in der jeweiligen Muttersprache auszufüllen. Ansonsten sollten Sie sich zumindest Name und Anschrift des Fahrers und Eigentümers des anderen Fahrzeuges sowie dessen Kfz-Versicherung und Versicherungsnummer notieren. Am besten halten Sie zusätzlich Name und Anschrift möglicher Unfallzeugen fest und machen ein Foto der Unfallstelle. Weitere Einzelheiten zum Verhalten bei Unfällen erklärt der ADAC in dieser pdf-Datei. Bleibt ein auffälliger Karosserieschaden an Ihrem Fahrzeug zurück, ist eine Ausreise nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung gestattet. Diese können Sie sich direkt an der Unfallstelle von der Polizei bzw. bei der Einreise von der Grenzpolizei ausstellen lassen.

Weitere Vorschriften und Hinweise

  • Die europäische Notrufnummer 112 leitet Sie an den zuständigen Rettungsdienst weiter. Die tschechische Polizei ist unter 158 zu erreichen. Auf der Autobahn gibt es zusätzlich Notrufsäulen mit genauer Positionsangabe.
  • In Tschechien wird der deutsche Führerschein anerkannt.
  • Ein ovaler Landessticker mit dem Kennzeichen "D" ist seit 2016 nicht mehr erforderlich. Es reicht das blaue EU-Kennzeichen.
  • Auch tagsüber muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, sonst wird eine Geldstrafe von bis zu 2.000 CZK (ca. 80 Euro) fällig.
  • Die Höchstgeschwindigkeiten betragen innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h auf Landstraßen bzw. 110 km/h auf Schnellstraßen und 130 km/h auf der Autobahn.
  • Winterreifen sind Pflicht in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März.
  • Die Promillegrenze liegt bei 0,00 - Alkohol am Steuer ist also absolut tabu!
  • Die Polizei darf Bußgelder vor Ort nur bis maximal 5.000 CZK (ca. 200 Euro) erheben - alles Weitere muss auf dem Polizeiamt geklärt werden.
  • Außer Verbandszeug, Warnweste und Warndreieck müssen Autofahrer in Tschechien einen kompletten Satz Ersatzleuchten im Gepäck haben.

Seitenblick

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