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Rubrik: Karriere | 15.5.2013
Rente in Tschechien

Altersrente
Anspruch auf Altersrente hat jeder, der die erforderliche Versicherungszeit erlangt, d.h. mindestens 25 Jahre, und das Rentenalter erreicht hat oder eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren erlangt und ein Alter von mindestens 65 Jahren erreicht hat.

Vorzeitige Altersrente
Ein Versicherungsnehmer hat Anspruch auf vorzeitige Altersrente, wenn er 25 Versicherungsjahre erlangt hat und Teilinvalidenrente bezieht und ihm bis zur Erreichung des Rentenalters höchstens zwei Jahre fehlen. Ein Versicherungsnehmer, der mindestens fünf Jahre lang eine Vollinvalidenrente bezogen hat, hat Anspruch auf vorzeitige Altersrente, wenn ihm bis zur Erreichung des Rentenalters höchstens fünf Jahre fehlen. In den anderen Fällen hat ein Versicherungsnehmer Anspruch auf vorzeitige Altersrente, wenn er 25 Versicherungsjahre erlangt hat und ihm bis zum Erreichen des Rentenalters höchstens drei Jahre fehlen.

Witwen- und Witwerrente
Witwen-/Witwerrente kann für die Dauer eines Jahres nach dem Tod des Ehemanns/der Ehefrau bezogen werden. Anspruch auf Witwen-/Witwerrente ohne Beschränkung hat ein Hinterbliebener, der das 55. Lebensjahr (Frauen) oder das 58. Lebensjahr (Männer) vollendet hat oder vollinvalid ist oder ein unversorgtes Kind betreut oder ein Kind/einen Elternteil pflegt, das/der von ihr abhängig ist (Stufe 2 – mittelschwere Abhängigkeit, Stufe 3 – schwere Abhängigkeit, Stufe 4 – vollständige Abhängigkeit).

Waisenrente
Auf Waisenrente hat ein unversorgtes Kind Anspruch, wenn ein Elternteil (bzw. Adoptivelternteil) des Kindes oder die Person verstorben ist, die das Kind in Ersatzpflegschaft genommen hat.

Invalidenrente
Ein Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Voll- oder Teilinvalidenrente, wenn er voll- oder teilinvalid geworden ist und die erforderliche Versicherungsdauer nachweisen kann (je nach Alter des Versicherungsnehmers 1 bis 5 Versicherungsjahre). Anspruch auf Vollinvalidenrente hat ein Versicherungsnehmer, der infolge eines Arbeitsunfalls vollinvalid geworden ist.
 
In der Tschechischen Republik gibt es keine spezifische Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten auf nationaler Ebene. Dieses Risiko wird aus dem System der Krankenversicherung und der Rentenversicherung wie Invalidenrente und Hinterbliebenenrenten abgedeckt. Spezifische Produkte werden jedoch von kommerziellen Versicherungsgesellschaften angeboten.
 
Mehr Informationen über die Bedingungen für die Erlangung und die Höhe der Leistungen der Rentenversicherung erhalten Sie bei der Tschechischen Verwaltung für Sozialfürsorge.

Themen: Arbeitsmarkt, Sozialleistungen, Altersvorsorge, Rente
Zuletzt aktualisiert: 8.10.2020

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