Durchschnittliches Bruttoeinkommen in ausgewählten Berufsgruppen im Jahr 2012 (Quelle: Lohninformationssystem ISPV)
- Personaldirektor 54 465 CZK
- Datenbankarchitekt 44 573 CZK
- Ökonom/Volkswirt 40 221 CZK
- ISO-Manager 35 679 CZK
- Hauptbuchhalter 33 581 CZK
- Lehrer für die Mittelschule 21 013 CZK
- Sicherheitstechniker 28 827 CZK
- Einkäufer 27 499 CZK
- Bergmann (Hauer) 31 687 CZK
- Hüttenwerker 22 409 CZK
- examinierte Krankenschwester 21 159 CZK
- Bauhilfsarbeiter 19 141 CZK
- ungelernter Arbeiter (Montage in der Industrie) 14 219 CZK
- Koch 12 063 CZK
- Elektromechaniker 23 931 CZK
- Kraftfahrer im ÖPNV 22 798 CZK
- Callcenter-Mitarbeiter 22 906 CZK
Einkommensteuer
Wenn Sie in der Tschechischen Republik der Besteuerung unterliegen (z. B. aufgrund eines Arbeitsrechtsverhältnisses mit einem tschechischen Arbeitgeber), können Sie nach vom Gesetz bestimmten Bedingungen Freibeträge geltend machen.
Der Arbeitgeber leistet für Sie jeden Monat eine Steuervorauszahlung, deren monatlicher Satz bei 1/12 der oben genannten Beträge liegt. Als Arbeitnehmer können Sie zu Beginn des Folgejahres einen Jahresausgleich beantragen oder beim Finanzamt Ihres Wohnorts eine Steuererklärung für das Vorjahr einreichen. Eventuell zu viel gezahlte Steuern werden Ihnen zurückerstattet.
Die Vorauszahlung für die Einkommensteuer wird aus dem sog. „Superbruttolohn“ (Bruttolohn des Arbeitnehmers + Abführungen des Arbeitgebers für die Sozial- und Krankenversicherung) berechnet. Der für alle natürlichen Personen einheitliche Steuersatz liegt für das Jahr 2013 bei 15 %.
Abgaben für Kranken- und Sozialversicherung
Der Arbeitnehmer führt von seinem Bruttolohn
- 4,5 % für die Krankenversicherung
- 6,5 % für die Sozialversicherung ab.
Der Arbeitgeber zahlt für seinen Arbeitnehmer 9 % der Bruttolohnsumme in die Krankenversicherung und 25 % der Bruttolohnsumme in die Sozialversicherung ein.
Mehrwertsteuer
Der Basissatz für das Jahr 2013 beträgt 21 %, allerdings wird auf einige Waren und Dienstleistungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 15 % angewendet (z. B. auf Lebensmittel, Bücher, Beherbergungsleistungen).
Verbrauchsteuer
Diese Steuer wird auf Kraftstoffe, Brennstoffe, Spirituosen, Bier, Zigaretten und Wein erhoben und entsteht dem Steuerpflichtigen bei Einfuhr oder Herstellung. Für den persönlichen Bedarf können kleine Mengen eingeführt werden (siehe Abschnitt 2.1. „Waren- und Kapitalverkehr“).
Weitere Steuern, deren Erhebung sich aus einer konkreten Situation ergibt, sind: Straßensteuer, Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Energiesteuer.