3.1.2016

Die seit dem 1. Juli 2006 geltenden neuen Verkehrsregeln entsprechen weitgehend den EU-Vorschriften. Für Autofahrer besteht allerdings absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille Blutalkohol) und während des ganzen Jahres muss auch bei Tag mit Abblendlicht gefahren werden.

Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw beträgt 130 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Landstraßen und 50 km/h in Ortschaften. Es besteht Gurtpflicht, Kinder müssen mit Kindersitzen gesichert werden. Handys dürfen während der Fahrt nur mit Freisprechanlage benutzt werden.

Autofahrer müssen in Tschechien ein Set mit Ersatzglühbirnen für ihr Fahrzeug mitführen, andernfalls droht bei einer Kontrolle eine gebührenpflichtige Verwarnung über 300 CZK (etwa 10 EUR).


Die neuen Verkehrsregeln im Detail: Punktesystem, strengere Strafen und höhere Bußgelder

Am 1. Juli 2006 ist Tschechien ein neues Straßenverkehrsgesetz in Kraft getreten. Wichtigstes Ziel der Änderung der Straßenverkehrsregelung ist es, die Sicherheit auf den Straßen in der Tschechischen Republik zu erhöhen und das tschechische Recht dem EU-Recht anzugleichen.

Das Gesetz bringt weitere präventive Maßnahmen mit sich, führt ein Punktesystem für Autofahrer ein, erhöht Strafgebühren bei Verkehrsverstößen und verleiht der Polizei neue Befugnisse.


Alkohol am Steuer wird Straftat

Die Gesetzesänderung legt höhere Strafen für Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Suchtmitteln (Drogen, Medikamente) fest. Ebenfalls neu ist, dass das Steuern von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss als Straftat angesehen wird, die mit einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr, mit einer Geldstrafe oder einem Tätigkeitsverbot bestraft werden kann. Bei einem Verdacht auf Alkoholeinfluss darf der Alkoholtest auch von Gemeindepolizisten durchgeführt werden.

Kinder (kleiner als 150 cm, leichter als 36 kg) dürfen nur in Kinderautositzen befördert werden, und zwar auf allen Typen von Verkehrswegen.

Fahrradfahrer unter 18 Jahren ist verpflichtet, bei der Fahrt zugelassene Sturzhelme aufzusetzen.

Der Fahrer muss auch dann ein Zeichen der Fahrtrichtungsänderung setzen, wenn er einen Fahrradfahrer überholt.

Das Telefonieren während der Fahrt erhöht die Unfallgefahr, daher ist es während der Fahrt verboten, ein Handy in der Hand oder anderweitig (z.B. zwischen Kopf und Schulter) zu halten. Freisprechanlagen sind zugelassen.

Die Gesetzesänderung ermöglicht nicht nur parallel, sondern auch quer und senkrecht zum Gehsteig zu parken, ohne dass es mit dem entsprechenden Verkehrszeichen markiert sein muss. Das Fahrzeug muss so abgestellt werden, dass mindestens eine Fahrspur mit einer Breite von mindestens 3 m für jede Fahrtrichtung frei bleibt.

Die Gesetzesänderung bestätigt, dass auch beim Wechsel auf eine freie Fahrspur auf einer mehrspurigen Straße die Regel "Rechts vor Links" gilt. Wenn eine mehrspurige Straße über eine Einfädelungsspur verfügt, ist der Fahrer verpflichtet, die Einfädelungsspur nutzen.

Die Regelungen für die Fahrt in einem Kreisverkehr haben ebenfalls eine Änderung erfahren: wenn der Autofahrer in den Kreisverkehr hineinfahren möchte, gibt er keine Fahrtrichtungsänderung an. Bei einem Fahrbahnwechsel nach rechts oder links hingegen sowie bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ist er verpflichtet, die Richtungsänderung anzuzeigen.


Beschränkungen Lkw und Lastzüge

Lkw über 3,5 t und definierte Lastzüge dürfen nicht auf einer mehrspurigen Straße überholen, wenn sie keinen ausreichenden Geschwindigkeitsvorsprung zum Fahrzeug, das sie überholen wollen, besitzen. LKWs über 7,5 t betreffen Fahrteinschränkungen einiger Fahrzeuge am Sonn- und Feiertagen – vom 1. Juli bis 31. August wurde das Fahrverbot an Samstagen auf 7 bis 13 h verkürzt (bisher galt bis 20 h), im selben Zeitraum gilt jedoch freitags von 17 bis 21 h ein Fahrverbot auf Autobahnen und Straßen I. Klasse.

In der Tschechischen Republik ist verboten, aktive Radarstörer zu verwenden, die gegen Lasergeschwindigkeitsmesser eingesetzt werden können. Für die Verwendung von aktiven Radarstörern kann eine Strafe von bis zu 100 000 CZK verhängt werden.

Bei Verkehrsstau auf Autobahnen und Straßen für Kraftfahrzeuge müssen Autofahrer eine freie Fahrspur für Fahrzeuge mit Vorfahrtsrecht bilden.
Punktesystem und Befugnisse der Polizei

Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen, Italien) wird ab 1. Juli 2006 ein Punktesystem zur Bewertung von Fahrern eingeführt. Aufgrund eines definierten Systems zur Ahndung von Verstößen wird dem Fahrer bei Erreichen von 12 Punkten für ein Jahr die Fahrerlaubnis entzogen. Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis muss erneut eine Prüfung abgelegt werden.


Fahren ohne Füherschein wird Straftat

Das Steuern eines Kraftfahrzeuges ohne entsprechende Fahrerlaubnis wird neu als Straftat eingestuft. Der Besitzer einer Fahrerlaubnis, der jeweils das Alter von 60, 65 und 68 Jahren erreicht hat - nach Erreichen eines Alters von 68 Jahren alle zwei Jahre - ist verpflichtet sich einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Das medizinische Gutachten muss er bei sich haben, um es dem Polizisten auf Aufforderung vorzeigen zu können.

In der Gesetzesänderung wurden die Befugnisse der Polizei der Tschechischen Republik und der Gemeindepolizei neu geregelt. Polizisten dürfen eine Weiterfahrt verhindern, wenn ein berechtigter Grund vorliegt (Unfallverschuldung, Verweigerung des Alkoholtests u.a.), und dürfen dem Fahrer an Ort und Stelle die Fahrerlaubnis entziehen. Auch Gemeindepolizisten haben das Recht, den Fahrer an einer Weiterfahrt zu behindern.

Bei Verdacht auf Begehung eines Verstoßes haben Polizisten neu die Möglichkeit, vor Ort eine Kaution bis zu einer Höhe von 50 000 CZK einzuziehen. Die Kaution dient als Mittel, die Beteiligung des Fahrers am Verfahren über den Verstoß abzusichern, und wird in voller Höhe rückerstattet, wenn dieser beim weiteren Verfahren der Begehung eines Verstoßes für nicht schuldig befunden wird.


Autobahnbenutzungsgebühr und elektronische Maut

In der Tschechischen Republik wird eine Gebühr für die Benutzung eines ausgesuchten Autobahn- und Schnellstraßennetzes (www.uamk.cz) für Kraftfahrzeuge erhoben. Der Nachweis für die bezahlte Gebühr erfolgt in Form eines zweiteiligen Coupons, der jeweils ein Kalenderjahr, zwei Monate oder zwei Wochen gültig ist, bei Kraftfahrzeugen oder Lastzüge mit einem zulässigen Höchstgewicht von 12 t einen Tag. Für die Benutzung einer gebührenpflichtigen Straße ohne gültigen Coupon kann eine Strafe von bis zu 15 000 CZK verhängt werden.

Das Verkehrsministerium der Tschechischen Republik hat die Einführung einer elektronischen Maut auf einem ausgesuchten Schnellstraßennetz ab 1. Januar 2007 vorgesehen. Von der Gebührenerhebung sind ca. 2.100 km Straßen betroffen, und zwar für LKWs mit einem Gewicht von über 12 t. Die Maut soll dazu einen Beitrag zum Rückgang der übermäßigen Belastung der Autobahnen leisten, die vor allem unter dem internationalen LKW-Verkehr zu leiden haben.


Nationalitätenkennzeichen

Nach Angaben des ADAC hat das große "D" als Nationalitätenkennzeichen seit dem 1. Mai 2004 ausgedient für Fahrzeuge mit dem neuen Europakennzeichen. Das Eurokennzeichen mit dem integrierten kleinen blauen Nationalitätszeichen ersetzt laut ADAC in der Tschechischen Republik das separate ovale "D"-Schild, bzw. das anderer EU Staaten.

Das große "D" hat jedoch noch nicht ausgedient für Autos und Motorräder mit dem alten Kennzeichen. Fahrzeuglenker, die in der Tschechischen Republik mit einem alten Nummernschild und ohne extra ovales "D"-Schild angetroffen werden, müssen mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Für das ovale "D"-Schild ist in den meisten Staaten Europas eine Breite von 17,5 und eine Höhe von 11,5 Zentimeter vorgeschrieben. Die im Handel erhältlichen "Mini-D-Schilder" sind ebenso wenig erlaubt wie Schilder mit Landes- oder Stadtwappen, bzw. Werbetexten.

Autourlauber, die in die Tschechische Republik reisen, die nicht den Staaten der Europäischen Union angehören, z.B. Schweizer Bürger, brauchen weiterhin zusätzlich das große ovale Nationalitäten-Schild, das den zuvor genannten Normen entspricht.

Themen: Verkehrsregeln
Zuletzt aktualisiert: 6.3.2016

Aktuelle Beiträge zum Thema

Weitere Infos zum Thema

17.03.2016
Fahrerlaubnis: Tschechische Republik erkennt nationale Führerscheine der EU-Staaten voll an
Themen: Verkehrsregeln, Auto-Moto, Einreisebestimmungen, FAQ
Rubrik: Auto-Moto, Transport | 17.03.2016
Nationalitätskennzeichen hat ausgedient, wenn Euro-Nummernschild vorhanden
Themen: Verkehrsregeln, Auto-Moto, Einreisebestimmungen, FAQ
Rubrik: Auto-Moto, Transport | 31.12.2015
Verkehrsregeln, Verkehrskontrollen, Bußgelder, sichere Parkplätze
Themen: Verkehrsregeln, Einreisebestimmungen, Autobahngebühr Tschechien / Vignetten / Maut
Rubrik: Auto-Moto, Transport | 25.11.2014
Witterungsbedingte Winterreifenpflicht gilt zwischem 1. November und 31. März
Themen: Verkehrsregeln, Straßenverkehrsordnung, Winterreifenpflicht, Winterreifen
Rubrik: Auto-Moto, Transport | 1.03.2014
In Tschechien gilt absolutes Alkoholverbot für Kraftfahrer, Radfahrer und Reiter
Themen: Alkohol und Drogen am Steuer, Promillegrenze, Verkehrsregeln

Auch interessant