Prag - Der tschechische Fernsehsender TV Prima hat am Montag beim Stadtgericht in Prag Beschwerde gegen die Entscheidung des Rundfunk- und Fernsehrats (RRTV) eingereicht, den TV-Sender mit einer Strafe von 5 Millionen Kronen zu belegen. Dies gab der Fernsehsender bekannt.
Die Strafe war für die Ausstrahlung der Reality-Show VyVolení (R(A)usgewählt) ab dem 19. August vergangenen Jahres verhängt worden. In der Begründung des Medienrats hieß es damals, die Show enthalte (ebenso wie das Endemol-Konkurrenzprodukt Big Brother Tschechien) "ein Übermaß verbaler Gewalt und Sexualität mit deutlichen Zügen von Vulgarität und Obszönität".
Moralische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bedroht
"Wir sind überzeugt, dass es sich um eine ungesetzliche Entscheidung handelt. Der RRTV ist unserer Meinung nach nicht mit der nötigen Kenntnis unserer Sendung vorgegangen, hat nicht den tatsächlichen Stand ermittelt und uns einige grundlegende Prozessrechte verweigert“, begründet der Generaldirektor von TV Prima Martin Dvořák die Beschwerde.
Sofern der RRTV zum Schluss gekommen sein, dass der Sender das Gesetz verletze, hätte er nach Meinung von Dvořák vor der Verhängung der Strafe eine Abmahnung schicken müssen, in der genau zu spezifizieren gewesen wäre, worin er die Gesetzesverletzung sehe.
Der Vorsitzende des Medienrats, Petr Pospichal hatte argumentiert, die Sender würden mit den Big Brother-Reality-Shows zwischen 6 und 22 Uhr Sendungen ins Programm bringen, die die „moralische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bedrohen können".
"Wir glauben aber, dass die Sendung VyVolení, die wir nach 20 Uhr ausgestrahlt haben, die Entwicklung der Kinder nicht gefährdet, so Dvořák. (nk)