Prag - Das tschechische Amt für zivile Luftfahrt (ÚCL) hat mit Wirkung vom 2. Oktober eine Verordnung herausgegeben, die klare und vor allem strengere Bedingungen für Absprünge mit Hochleistungsfallschirmen aufstellt.
Eine der Neuerungen ist die Pflicht, einen Basiskurs im Swooping unter der Leitung eines erfahrenen Instrukteurs zu absolvieren sowie eine Erklärung zu unterschreiben, über die Gefahren bei dieser Disziplin unterrichtet worden zu sein. Ein Fallschirmspringer, der alleine Swooping-Absprünge absolvieren möchte, muss mindestens 150 Übungsabsprünge in den vergangenen zwei Jahren vorweisen können.
Das Amt reagiert damit auf vier Unfälle in den vergangenen drei Monaten, bei denen Fallschirmspringer gerade bei den schnellen Landeanflügen ums Leben gekommen waren. Nach einem am 25. September erlassenen vorläufigen Verbot war sogar über ein dauerhaftes Aus für die Wettkampfdisziplin Canopy Piloting spekuliert worden. (nk)