Brünn/Prag - Städte und Gemeinden können die Prostitution im öffentlichen Raum auf ihrem Gebiet verbieten. Das entschied gestern das Verfassungsgericht in Brünn.
Damit gaben die Richter den Lokalpolitikern nun ein Instrument an die Hand, um gegen das Erotikgeschäft auf offener Straße vorzugehen.
Hintergrund war der Streit um eine Verordnung des Magistrats von Ústí nad Labem, mit der die Straßenprostitution aus dem öffentlichen Raum verbannt werden sollte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass „das Risiko einer Gefährdung der Erziehung zu Sitte und Moral über dem Recht auf freies Unternehmertum“ stehe.
Vor allem im Grenzgebiet zu Deutschland und Österreich ist die Straßenprostitution sehr verbreitet. "Das Urteil des Verfassungsgerichts ist für uns und andere nordböhmische Städte eine gute Nachricht. Es ermöglicht uns bei der Einschränkung der Prostitution neue Wege zu gehen", so der Oberbürgermeister von Ústí nad Labem, Jan Kubata. (nk/gp)
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Rubrik: Politik, Panorama, Gesellschaft |
9.3.2007
Verfassungsgericht gibt Gemeinden das Recht, die Prostitution aus dem öffentlichen Raum zu verbannen
Tschechien Online, 9.3.2007
Autor:
Tschechien Online - Ressort Politik und Gesellschaft
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