Prag - In der letzten Augustwoche traf sich Anna Šabatová, die tschechische Ombudsfrau, mit Innenminister Milan Chovanec (ČSSD) zu einem Gespräch über Änderungen des tschechischen Wahlrechts bei Kommunalwahlen.
Über das Treffen informierten anschließend sowohl die Öffentliche Schützerin des Rechts als auch das Innenministerium.
Die Ombudsfrau mahnt insbesondere eine Änderung der Regeln für die Ausübung des aktiven Wahlrechts von EU-Bürgern an den Kommunalwahlen in Tschechien an. Denn vielen in Tschechien lebenden EU-Bürgern wird die Teilnahme an den Kommunalwahlen ihrer Meinung nach zu unrecht verwehrt.
Hintergrund ist, dass der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union EU-Bürgern das Recht einräumt, sich an den Wahlen zu den Orts- und Regionalvertretungen zu beteiligen, und zwar auch im jeweiligen EU-Ausland - dort wo sie ihren Wohnsitz haben.
Das derzeit geltende Wahlrecht in Tschechien ermöglicht es jedoch nur denjenigen EU-Ausländern, die in Tschechien einen Wohnsitz haben, in ihrer jeweiligen Gemeinde zu wählen, die als Aufenthaltsstatus einen "dauerhaften Aufenthalt" (trvalý pobyt) nachweisen können. Zwar müssen auch Tschechen den "dauerhaften Aufenthalt" in der Gemeinde haben, doch ist es in ihrem Falle nur eine Formalie und Frage der behördlichen Anmeldung.
Ausländer dagegen erhalten den Aufenthaltsstatus "trvalý pobyt" erst, wenn sie einige Jahre (in der Regel fünf) ununterbrochen in Tschechien gemeldet sind. Damit stehe die Regelung in klarem Widerspruch zum EU-Recht, das als Voraussetzung zur Wahlberechtigung nur den Wohnsitz festlege, so Anna Šabatová.
Der Innenminister versprach, den Sachverhalt zu prüfen und in Kürze einen verbindlichen Rechtsstandpunkt seines Ministeriums dazu herauszugeben. Bei der nächsten Gesetzesnovelle solle dann der Punkt entsprechend berücksichtigt werden. Allerdings habe es bisher seitens der EU keine Einwände oder Vorbehalte gegen das geltende tschechische Wahlgesetz gegeben. (nk)