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prag aktuellprag aktuell | Rubrik: Einkaufen | 6.8.2015
Bundespolizei warnt: Unwissenheit schützt bei Verstößen gegen das Waffengesetz vor Strafe nicht

Furth im Wald/Prag - Eine in Deutschland verbotene Schleuder (Foto) haben Fahnder der Bundespolizei Ende Juli bei der Kontrolle eines 20-Jährigen festgestellt. Der Mann aus dem Landkreis Rottal-Inn war kurz zuvor im Bereich Furth im Wald aus Tschechien nach Bayern eingereist, so ein Sprecher der Polizeiinspektion Waldmünchen.

Auf Nachfrage der Bundespolizisten nach mitgebrachten und anzeigepflichtigen Waren nannte der Niederbayer sofort die auf einem Verkaufsstand in Tschechien erworbene Schleuder. Dabei handelte es sich um eine in Deutschland verbotene Präzisionsschleuder mit Armstütze.

Der Junge Mann gab an, sich beim Kauf nicht bewusst gewesen zu sein, dass er sich in Deutschland damit strafbar mache. Vielmehr habe er die Schleuder zum Preis von fünf Euro für ein Spielzeug gehalten. Auch wenn die Aussagen glaubwürdig erschienen, den Beamten blieb keine Wahl. Das deutsche Waffengesetz verbietet auf Grund ihrer Gefährlichkeit derartige Schleudern: Schon der Besitz ist unter Strafe gestellt.

Die Bundespolizisten stellten den verbotenen Gegenstand sicher und erstatteten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Die Bundespolizei warnt davor, leichtfertig Waren in Tschechien zu kaufen ohne zu wissen, ob der Umgang, der Besitz oder das Führen in Deutschland erlaubt ist. Neben Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten kann es auch, wie der vorliegende Fall zeigt, zu Strafanzeigen kommen.

Um Verstöße gegen in Deutschland geltende Gesetze und unliebsame Überraschungen zu vermeiden, rät die Bundespolizei sich vor dem Einkauf über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. (nk)

Bildnachweis:
Bundespolizeidirektion München
Themen: Waffen, Verstöße gegen das Waffengesetz, Zollbestimmungen, Asia-Märkte

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