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Tschechien OnlineTschechien Online | Rubrik: Gesellschaft | 26.9.2007
Abgeordnetenhaus weist Einwände des Senats zurück und verabschiedet Gesetzentwurf in ursprünglicher Form

Prag - Der Besitz von Kinderpornografie soll in Tschechien künftig unter Strafe gestellt werden. Das Prager Abgeordnetenhaus hat heute die Einwände des Oberhauses des Parlaments zurückgewiesen und das novellierte Strafgesetz einschließlich der Strafen für den Besitz von Kinderpornografie erneut verabschiedet.

Der Gesetzentwurf muss nun noch von Staatspräsident Václav Klaus beurteilt werden, meldet die Nachrichtenagentur ČTK (Prag).

Nach der neuen Gesetzesnorm drohen auch demjenigen bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug, der "fotografische, filmische, Computer-, elektronische oder andere pornografische Werke besitzt, die ein Kind abbilden oder missbrauchen". Auf pornografische Texte bezieht sich das Gesetz nicht.

Das Prager Abgeordnetenhaus hatte die Gesetzesnovelle bereits im Juni verabschiedet. Der Senat verwies die Vorlage jedoch an die Abgeordneten zurück, da der Paragraph über die Strafen für den Besitz von Kinderpornografie leicht zu missbrauchen sei und zu Provokationen genutzt werden könnte.

Die Senatoren wollten vor allem verhindern, dass auch derjenige strafrechtlich belangt werden kann, dem ungewollt kinderpornografische Materialien zum Beispiel per E-Mail zugeschickt werden. "Auch eine unerwünschte E-Mail kann Sie in die Situation bringen, dass Sie kriminalisiert werden. Das wollen wir korrigieren", erklärte der Senatsvorsitzende Přemysl Sobotka von der ODS.

Die Senatoren hatten daher vorgeschlagen, die strittige Passage über den Besitz von Kinderpornografie zu streichen und nur die Herstellung, Zugänglichmachung sowie den Handel mit derartigen Werken unter Strafe zu stellen. Das Abgeordnetenhaus wies die Einwände der Senatoren heute allerdings mit der überwältigenden Mehrheit der Abgeordneten zurück. (nk/gp)

Themen: Kinderpornografie, Pädophile

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