Brünn/Ostrava/Prag - Das tschechische Verfassungsgericht in Brünn hat die Haftbeschwerde von Petr Kramný zurückgewiesen, berichten tschechische Medien heute.
Nach Auskunft von Gerichtssprecherin Miroslava Sedláčková habe das Gericht die Beschwerde als "offensichtlich unbegründet" verworfen.
Der "Witwer von Hurghada" wird beschuldigt, in dem ägyptischen Badeort im Juli 2013 im Urlaub seine damals 38-jährige Ehefrau und seine achtjährige Tochter ermordet zu haben.
Am 20. Februar hatte ein Gericht in Karviná wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr Untersuchungshaft über den 36-jährigen Kramný verhängt, der von Anfang an seine Unschuld am Tod seiner Frau und seiner Tochter beteuert. Mitte März hatte dann das Regionalgericht in Ostrava bereits eine Haftbeschwerde von Petr Kramný zurückgewiesen.
Wie die Frau und die Tochter von Kramný tatsächlich zu Tode kamen, darüber spekulieren tschechische Medien seit Anbeginn des Falles. Zunächst war ein Giftanschlag vermutet worden, später hieß es, die Staatsanwaltschaft vermute, die beiden Urlauberinnen seien mit elektrischem Strom getötet worden. Polizei und Staatsanwaltschaft halten sich diesbezüglich jedoch bedeckt. (nk)