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prag aktuellprag aktuell | Rubrik: Panorama, Kriminalität | 1.6.2016
Causa Kramný: Oberes Gericht in Olomouc bestätigt erstinstanzliches Urteil gegen "Witwer von Hurghada" weitgehend

Olomouc/Prag - Das Obere Gericht in Olomouc hat heute das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts in Ostrava gegen Petr Kramný weitgehend bestätigt, berichten tschechische Medien.

Dem Verdikt nach muss der 38-jährige aus Karviná stammende Tscheche eine 28-jährige Gefängnisstrafe für den im Juli 2013 begangenen Doppelmord an seiner damals 36-jährigen Ehefrau und seiner achtjährigen Tochter verbüßen. Das Gericht senkte lediglich die finanziellen Schadensersatzverpflichtungen des verurteilten Mörders gegenüber den Hinterbliebenen seiner getöteten Frau (von acht Millionen auf 1,74 Millionen Kronen).

Gegen das erstinstanzliche Urteil hatten die Staatsanwaltschaft, aber auch die Verteidigung und die Mutter von Petr Kramný Berufung eingelegt. Während die Staatsanwaltschaft eine zwei Jahre längere Haftstrafe forderte, wollten die Verteidigung und die Mutter eine Rückverweisung des Falles an einen anderen Senat des Regionalgerichts, beziehungsweise einen Freispruch, erreichen.  

Das Obere Gericht folgte jedoch dem Urteil des Regionalgerichts, dass festgestellt hatte, dass beide Opfer in ihrem Hotel im ägyptischen Badeort Hurghada durch einen absichtlich von Petr Kramný herbeigeführten elektrischen Stromschlag starben. Das Motiv für die Tat sieht das Gericht in den schwerwiegenden Eheproblemen des Paares. Petr Kramný beteuert bis heute sein Unschuld.

Das Urteil ist rechtskräftig. Der "Witwer von Hurghada" kann lediglich noch das Oberste Gericht anrufen, allerdings hätte ein solcher Schritt keine aufschiebende Wirkung. 

Der Indizienprozess vor dem Regionalgericht im vergangenen Jahr stand von Anfang an unter starker medialer Beobachtung und war von großem Interesse der tschechischen Öffentlichkeit begleitet. Die Todesfälle der beiden Tschechinnen hatten schon im Sommer 2013 wochenlang für Schlagzeilen gesorgt, da zunächst vermutet worden war, die beiden Urlauberinnen wären an einer Vergiftung gestorben.

Petr Kramný, der nach dem Tod seiner Frau und Tochter noch mehrere Wochen lang als Zeuge in Hurghada bleiben musste, hatte damals Boulevardmedien zahlreiche Interviews gegeben, in denen er wortreich schilderte, wie die gesamte Familie vor dem Tod seiner beiden Nächsten angeblich unter akutem Erbrechen und Durchfall gelitten habe (Video). (nk)

Themen: Petr Kramný, tote Tschechinnen in Hurghada, Justiz

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