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Tschechien OnlineTschechien Online | Rubrik: Reise, Auto-Moto, Transport | 14.6.2006
Ganzjährige Lichtpflicht, Punktesystem, strengere Strafen und höhere Bußgelder

Prag - Am 1. Juli 2006 tritt in Tschechien ein neues Straßenverkehrsgesetz in Kraft. Wichtigstes Ziel der Änderung der Straßenverkehrsregelung ist es, die Sicherheit auf den Straßen in der Tschechischen Republik zu erhöhen und das tschechische Recht dem EU-Recht anzugleichen.

Das Gesetz bringt weitere präventive Maßnahmen mit sich, führt ein Punktesystem für Autofahrer ein, erhöht Strafgebühren bei Verkehrsverstößen und verleiht der Polizei neue Befugnisse, wie die staatliche Tourismusagentur CzechTourism mitteilt.

Für Kraftfahrzeuge wurde folgende Pflicht eingeführt: ganztags und ganzjährig mit Licht zu fahren.

Alkohol am Steuer wird Straftat

Die Gesetzesänderung legt höhere Strafen für Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Suchtmitteln (Drogen, Medikamente) fest. Ebenfalls neu ist, dass das Steuern von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss als Straftat angesehen wird, die mit einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr, mit einer Geldstrafe oder einem Tätigkeitsverbot bestraft werden kann. Bei einem Verdacht auf Alkoholeinfluss darf der Alkoholtest auch von Gemeindepolizisten durchgeführt werden.

Kinder (kleiner als 150 cm, leichter als 36 kg) dürfen nur in Kinderautositzen befördert werden, und zwar auf allen Typen von Verkehrswegen.

Fahrradfahrer unter 18 Jahren ist verpflichtet, bei der Fahrt zugelassene Sturzhelme aufzusetzen.

Der Fahrer muss auch dann ein Zeichen der Fahrtrichtungsänderung setzen, wenn er einen Fahrradfahrer überholt.

Das Telefonieren während der Fahrt erhöht die Unfallgefahr, daher ist es während der Fahrt verboten, ein Handy in der Hand oder anderweitig (z.B. zwischen Kopf und Schulter) zu halten. Freisprechanlagen sind zugelassen.

Die Gesetzesänderung ermöglicht nicht nur parallel, sondern auch quer und senkrecht zum Gehsteig zu parken, ohne dass es mit dem entsprechenden Verkehrszeichen markiert sein muss. Das Fahrzeug muss so abgestellt werden, dass mindestens eine Fahrspur mit einer Breite von mindestens 3 m für jede Fahrtrichtung frei bleibt.

Die Gesetzesänderung bestätigt, dass auch beim Wechsel auf eine freie Fahrspur auf einer mehrspurigen Straße die Regel "Rechts vor Links" gilt. Wenn eine mehrspurige Straße über eine Einfädelungsspur verfügt, ist der Fahrer verpflichtet, die Einfädelungsspur nutzen.

Die Regelungen für die Fahrt in einem Kreisverkehr haben ebenfalls eine Änderung erfahren: wenn der Autofahrer in den Kreisverkehr hineinfahren möchte, gibt er keine Fahrtrichtungsänderung an. Bei einem Fahrbahnwechsel nach rechts oder links hingegen sowie bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ist er verpflichtet, die Richtungsänderung anzuzeigen.

Beschränkungen für Lkw und Lastzüge

Lkw über 3,5 t und definierte Lastzüge dürfen nicht auf einer mehrspurigen Straße überholen, wenn sie keinen ausreichenden Geschwindigkeitsvorsprung zum Fahrzeug, das sie überholen wollen, besitzen. Lkw über 7,5 t betreffen Fahrteinschränkungen einiger Fahrzeuge am Sonn- und Feiertagen – vom 1. Juli bis 31. August wurde das Fahrverbot an Samstagen auf 7 bis 13 h verkürzt (bisher galt bis 20 h), im selben Zeitraum gilt jedoch freitags von 17 bis 21 h ein Fahrverbot auf Autobahnen und Straßen I. Klasse.

In der Tschechischen Republik ist verboten, aktive Radarstörer zu verwenden, die gegen Lasergeschwindigkeitsmesser eingesetzt werden können. Für die Verwendung von aktiven Radarstörern kann eine Strafe von bis zu 100.000 CZK verhängt werden.

Bei Verkehrsstau auf Autobahnen und Straßen für Kraftfahrzeuge müssen Autofahrer eine freie Fahrspur für Fahrzeuge mit Vorfahrtsrecht bilden.
Punktesystem und Befugnisse der Polizei

Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen, Italien) wird ab 1. Juli 2006 ein Punktesystem zur Bewertung von Fahrern eingeführt. Aufgrund eines definierten Systems zur Ahndung von Verstößen wird dem Fahrer bei Erreichen von 12 Punkten für ein Jahr die Fahrerlaubnis entzogen. Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis muss erneut eine Prüfung abgelegt werden.

Fahren ohne Führerschein wird Straftat

Das Steuern eines Kraftfahrzeuges ohne entsprechende Fahrerlaubnis wird neu als Straftat eingestuft. Der Besitzer einer Fahrerlaubnis, der jeweils das Alter von 60, 65 und 68 Jahren erreicht hat - nach Erreichen eines Alters von 68 Jahren alle zwei Jahre - ist verpflichtet sich einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Das medizinische Gutachten muss er bei sich haben, um es dem Polizisten auf Aufforderung vorzeigen zu können.

In der Gesetzesänderung wurden die Befugnisse der Polizei der Tschechischen Republik und der Gemeindepolizei neu geregelt. Polizisten dürfen eine Weiterfahrt verhindern, wenn ein berechtigter Grund vorliegt (Unfallverschuldung, Verweigerung des Alkoholtests u.a.), und dürfen dem Fahrer an Ort und Stelle die Fahrerlaubnis entziehen. Auch Gemeindepolizisten haben das Recht, den Fahrer an einer Weiterfahrt zu behindern.

Bei Verdacht auf Begehung eines Verstoßes haben Polizisten neu die Möglichkeit, vor Ort eine Kaution bis zu einer Höhe von 50 000 CZK einzuziehen. Die Kaution dient als Mittel, die Beteiligung des Fahrers am Verfahren über den Verstoß abzusichern, und wird in voller Höhe rückerstattet, wenn dieser beim weiteren Verfahren der Begehung eines Verstoßes für nicht schuldig befunden wird.

Autobahnbenutzungsgebühr und elektronische Maut

In der Tschechischen Republik wird eine Gebühr für die Benutzung eines ausgesuchten Autobahn- und Schnellstraßennetzes (www.uamk.cz) für Kraftfahrzeuge erhoben. Der Nachweis für die bezahlte Gebühr erfolgt in Form eines zweiteiligen Coupons, der jeweils ein Kalenderjahr, zwei Monate oder zwei Wochen gültig ist, bei Kraftfahrzeugen oder Lastzüge mit einem zulässigen Höchstgewicht von 12 t einen Tag. Für die Benutzung einer gebührenpflichtigen Straße ohne gültigen Coupon kann eine Strafe von bis zu 15.000 CZK verhängt werden.

Das Verkehrsministerium der Tschechischen Republik hat die Einführung einer elektronischen Maut auf einem ausgesuchten Schnellstraßennetz ab 1. Januar 2007 vorgesehen. Von der Gebührenerhebung sind etwa 2.100 km Straßen betroffen, und zwar für Lkw mit einem Gewicht von über 12 t. Die Maut soll einen Beitrag zum Rückgang der übermäßigen Belastung der Autobahnen leisten, die vor allem unter dem internationalen Lkw-Verkehr zu leiden haben. (nk)

Themen: Verkehrsregeln, Autobahngebühr Tschechien / Vignetten / Maut, Alkohol und Drogen am Steuer

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