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Tschechien OnlineTschechien Online | Rubrik: Politik | 27.11.2012
Verfassungsgericht stoppt Pflichtarbeit für Arbeitslose

Prag - Die Sozialdemokraten (ČSSD) sind mit ihrer Klage gegen das Reformpaket der Prager Mitte-Rechts-Regierung vor dem Verfassungsgericht in Brünn gescheitert. Das berichtete der Tschechische Ŕundfunk am Dienstag.

Einen Teilerfolg kann die Opposition aber verbuchen. Das Gericht stoppte die geplante Einführung von öffentlicher Pflichtarbeit für Arbeitslose.

Nach dem ursprünglichen Entwurf könnten die Behörden die Zahlung finanzieller Beihilfen streichen, wenn ein Arbeitsloser eine ihm angeordnete öffentliche und unentgeltliche Tätigkeit abgelehnt hätte. Die Regelung hätte Personen betroffen, die länger als zwei Monate beschäftigungslos sind.

Die Richter begründeten die Entscheidung unter anderem damit, dass es zwischen der öffentlichen Pflichtarbeit und dem Modell der gemeinnützigen Arbeit im Strafvollzug keine klare Trennlinie gebe.

"In den Augen der Öffentlichkeit könnten die Unterschiede zwischen den beiden Institutionen verwischen. Dazu trägt vor allem bei, dass die Tätigkeiten nach Art und Umfang ähnlich und die konkreten Aufsichtspersonen in der Regel identisch sind", erklärte Pavel Rychetský, Präsident des Verfassungsgerichts.

Auf das Urteil reagierte Premier Petr Nečas zurückhaltend. Er respektiere die Entscheidung des Verfassungsgerichts und werde die Begründung eingehend studieren, um entsprechende Änderungen an dem Text vorzunehmen.

Für die ČSSD bedeutet das Urteil einen Rückschlag. Die Opposition wollte mit der Beschwerde ein Reformpaket von insgesamt 14 einzelnen Gesetzen stoppen, die die Regierungsparteien im Herbst vergangenen Jahres durchgebracht hatte. Nach Ansicht der Sozialisten hatte die Regierung ihre Mehrheit im Abgeordnetenhaus missbraucht und der Opposition keinen Raum gegeben, ihre Einwände vorzubringen. (gp)

Themen: Verfassungsgericht, Pavel Rychetský

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