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Tschechien OnlineTschechien Online | Rubrik: Politik | 9.7.2008
Städtisches Gericht Prag gibt zwei Party-Teilnehmern nach drei Jahren recht

Prag - Das tschechische Innenministerium muss sich bei zwei Teilnehmern der Techno-Party CzechTek entschuldigen, die vor drei Jahren mit einem massiven Polizeieinsatz aufgelöst worden war.

Das entschied das Städtische Gericht am Mittwoch in Prag, wie der Tschechische Rundfunk berichtete.

Außerdem haben die Geschädigten, Ondřej Holous und Pavel Kuchař, Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Kronen, beziehungsweise 20.000 Kronen.

Ursprünglich hatten die beiden Kläger Schmerzensgeld von jeweils 100.000 Kronen gefordert.

Holous und Kuchař hatten Anzeige erstattet, weil sie das Vorgehen der Polizei gegen sie als unangemessen betrachteten. Beim Einsatz im Juli 2005 hatten Beamte eine Tränengaspatrone in Holous' Auto geworfen; Kuchař war zu Unrecht mit Polizeiknüppeln geschlagen worden.

Ondřej Holous zeigte sich mit dem Urteil weitgehend zufrieden, wollte sich aber über die Höhe des Schmerzensgeldes noch mit seinem Anwalt beraten. "Es hat sich gezeigt, dass die Polizisten bei dem Einsatz nicht richtig gehandelt hat", sagte er nach dem Verfahren.

Bei dem Polizeieinsatz mit Tränengas und Wasserwerfern waren mehr als 100 Polizisten und Partyteilnehmer verletzt worden. Auf die Unverhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes hatte der Ombudsmann, Otakar Motejl, in seinem Abschlussbericht über die Ereignisse bei CzechTek 2005 hingewiesen. (gp/nk)

Themen: CzechTek 2005, Otakar Motejl, Justiz

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