Folgende Gräber-Verordnung wurde nur in tschechischer Sprache veröffentlicht. Hier ist meine Übersetzung:
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„Bekanntmachung über die verlassenen Gruften auf dem städtischen Friedhof in Friedland. Die Bekanntmachung wird bis zum 27. Juni 2022 an der offiziellen Anschlagtafel und auf der Webseite der Stadt Friedland veröffentlicht. Danach entscheidet der Stadtrat, ob die Gruften von der Stadt übernommen werden. Innerhalb des Zeitraums, in dem die Bekanntmachung veröffentlicht wird, kann der Eigentümer der Gruft oder sein Nachkomme Anspruch auf das Eigentum erheben. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist dürfen die Gruften nur noch an Berechtigte verpachtet werden. Hier sind weitere Informationen, wie Sie das Eigentumsrecht und die Möglichkeit der Anmietung einer alten deutschen Gruft beantragen können.
Informationen zum Nachweis des Eigentums an einer Gruft:
Ein Antragsteller, der ein Nachkomme des ursprünglichen Eigentümers der Gruft ist, weist das Eigentum auf folgende Weise nach:
1 - durch einen amtlich beglaubigten Erbbescheid (bei fremdsprachigen Dokumenten ist eine amtliche Übersetzung ins Tschechische beizufügen);
2 - durch einen amtlich beglaubigten Auszug aus dem Personenstandsregister, aus dem eindeutig hervorgeht, daß er/sie ein Nachkomme der verstorbenen Personen ist, deren Namen auf der Gruft stehen.
Alle Dokumente müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie per Post an das Stadtamt in Friedland Městský úřad Frýdlant, odbor majetkosprávní, nám. T. G. Masaryka 37, 46401 Frýdlant, Tschechische Republik geschickt werden.
Wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, geht die Gruft in das Eigentum des berechtigten Antragstellers über. Mit dem Antragsteller wird ein Pachtvertrag über die Vermietung der Gruft auf dem Friedhof in Friedland für eine Mindestdauer von zehn Jahren gegen eine Gebühr von 3000 Kronen abgeschlossen, die vor Vertragsabschluß zu zahlen ist. Die maximale Laufzeit des Vertragsverhältnisses beträgt 20 Jahre für eine Gebühr von 6000 Kronen.
Danach kann der Vertrag auf Antrag des Mieters verlängert werden. Der Eigentümer des Grabmals ist verpflichtet, es auf eigene Kosten in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.
Möglichkeit der Vermietung einer Gruft nach Übernahme durch die Stadt:
Gemäß Vertrag Nr. 521/1992, Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, ist es nicht möglich, deutsche Gräber an andere Personen zu vermieten, die keine Nachkommen der in den Gräbern bestatteten Verstorbenen sind.
Personen, die nachweisen, daß sie Nachkommen der in den Gräbern bestatteten Verstorbenen sind (Auszug aus dem Standesamt), können gegen eine Gebühr von 3000 Kronen, die vor Vertragsabschluß zu entrichten ist, einen Pachtvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren erhalten. Die Höchstdauer des Vertragsverhältnisses beträgt 20 Jahre für eine Gebühr von 6000 Kronen. Danach kann der Vertrag auf Antrag des Mieters verlängert werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Gruft auf eigene Kosten in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.“
Quelle: www.mesto-frydlant.cz (Offizielle Webseite der Stadt Friedland in Böhmen)
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Sehr merkwürdig ist, daß Bürgermeister Jiří Stodůlka die Kommunikation zwischen Deutschland und dem Rathaus in Friedland nur in tschechischer Sprache akzeptiert. Auf meine Frage nach dem Grund antwortete er mir, daß die Amtssprache in der Tschechischen Republik Tschechisch sei und daß jeder Deutsche, der sich für die Gruften in Friedland interessiere, im Internet Informationen über sie in tschechischer Sprache finden und nachlesen könne. Als ich Stodůlka fragte, ob er die deutsche Botschaft oder die deutsche Presse über die Lage der Gruften informiert habe, antwortete er, daß die Informationen über die Gruften vor sieben Jahren an das deutsche Konsulat in Prag geschickt worden seien und daß sich damals niemand gemeldet habe. Ich glaube, er wollte damit verdeutlichen, daß er niemanden in Deutschland informieren werde.
Er erzählte mir, daß er auch in Deutschland gewesen war. Nach der Wende habe er mit seinen tschechischen Freunden beim Bau des neuen Flughafens in München geholfen. Zu dieser Zeit habe er seinen Lebensunterhalt mit dem Verlegen von Gipsplatten verdient. Aber angeblich habe er da nicht viel verdient. Nach seinem Beruf fragte ich ihn nicht. Ob er die deutsche Sprache beherrscht, ist mir auch nicht bekannt.
Die Frage, ob jemand über den Zustand der Gruften und die Bekanntmachung in Deutschland informiert wurde, stellte ich in der Friedhofsverwaltung Jana Černá. Auch sie hatte niemanden informiert. Sie sagte mir: „Wir haben den Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds um finanzielle Hilfe gebeten, aber sie haben uns nichts geschickt.“ Fertig – erledigt. Als ob niemand die Informationen erfahren sollte. Sehr interessante Antwort. Wir haben kein Geld erhalten, also werden wir niemanden über den Zustand der Gruften und unsere Abmachung in Deutschland informieren.
Interessant, daß heute, 30 Jahre nach der Unterzeichnung des Vertrages, an deutschen Gruften in Friedland Schilder angebracht werden, auf denen steht, daß sie nach Ablauf der Ruhezeit zerstört werden: „Toto hrobové místo je propadlé a bude dle hřbitovního řádu zrušeno. Dostavte se k vyřízení do kanceláře.“
Obwohl es laut dem Vertrag von 1992 nicht erlaubt ist, wurden mehrere der schönsten Gruften in der Vergangenheit vermietet und haben jetzt neue tschechische Besitzer. So wurde die Gruft von Otto Posselt aus Gablonz, an der seit einiger Zeit eine schwarze Tafel mit tschechischer Schrift angebracht ist, aufgelassen. Die Tafeln mit den Namen der damaligen Verstorbenen sind verschwunden. Der jetzige Besitzer der Gruft stammt aus Prag und wohnt in Berzdorf bei Friedland, er hat mit der Familie Posselt nichts zu tun.
Der Sägewerksbesitzer Otto Posselt, Alleininhaber der Firma Herbig & Klette, kam am 24. April 1875 in Gablonz zur Welt und starb am 24. September 1929 im Alter von 55 Jahren im Krankenhaus in Uschhorod.
Seine Beerdigung erfolgte am Mittwoch, 2. Oktober 1929 um 15.30 Uhr in der Familiengruft auf dem Friedhof in Friedland in Böhmen. In der gleichen Gruft wurden auch Karolina Hübner, geborene Hausmann ( ⃰ 25. Dezember 1828 - †29. Januar 1893), Adolf Hübner ( ⃰ 1. April 1839 - †18. Februar 1910) und Karl Hübner ( ⃰ 29. Februar 1856 - †14. Februar 1901) bestattet. Diese alten Daten sind von der Gruft verschwunden. Auch die historisch wertvollste Gruft der Familie Czörnig ist jetzt im Besitz einer tschechischen Familie.